Nützliche Hinweise

Zoll- und Passbestimmungen

Bürger und Bürgerinnen Großbritanniens und der Republik Irland benötigen bei Ihrer Einreise in Jersey weder Reisepass noch Einreisevisum. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie weiter nach Frankreich zu reisen wünschen.

Einreisende aus EU-Ländern benötigen bei Ihrer Einreise nach Jersey nur ihren Ausweis; Bürger und Bürgerinnen aus Nicht-EU-Staaten müssen dagegen ihren Reisepass sowie, je nach Herkunftsland, auch ein Visum vorweisen.

Alle Flugpassagiere, die zwischen dem Vereinigten Königreich und den Kanalinseln verkehren möchten, sollten darauf achten, einen gültigen, mit Foto versehenen Ausweis bei sich zu haben.

Zollbestimmungen

Bei Weiterreise von den Kanalinseln aufs britische Festland dürfen folgende Warenmengen zollfrei mitgeführt werden:

  • 200 Zigaretten ODER 100 Zigarillos ODER 50 Zigarren ODER 350 Gramm Tabak,
  • 1 Liter Branntwein oder andere Spirituosen ODER 2 Liter Sekt bzw. Portwein und 2 Liter Wein,
  • 60 cc/ml Parfüm,
  • 250 cc/ml Eau de Toilette,
  • weitere Waren im Gesamtwert von max. £ 145.

Mit Ausnahme von ausdrücklich verbotenen Arten dürfen Pflanzen aller Art eingeführt werden, vorausgesetzt, diese stammen aus der EU. Sie müssen als Teil des persönlichen Gepäcks eingeführt werden und dürfen nur zum persönlichen (nicht zum gewerbsmäßigen) Gebrauch bestimmt sein. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass sie keine Anzeichen von Schädlingsbefall oder anderen Krankheiten aufweisen.